Handchirurgische Praxis
Dr. Golik
seit 1989*

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(Brückentag Christi Himmelfahrt)

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Handchirurgische Praxis
Dr. med. Ludger Golik
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Handchirurgie

Ganglion (Überbein)

Ein Ganglion bzw. Überbein macht sich an der Hand in der Regel durch eine prall-elastische Vorwölbung beuge- oder streckseitig über dem Handgelenk, oder an den Streckseiten der Fingermittel- und Endgelenke bemerkbar. Zusätzlich können Überbeine im Bereich der Sehnenscheiden beugeseitig über den Grundgelenken der Langfinger in der Hohlhand (zusammen mit so genannten Spring- oder Schnappfingern) oder beispielsweise an der Speichenseite des Handgelenkes entstehen. In vielen Fällen sind diese Vorwölbungen nicht schmerzhaft und erfordern zunächst keine Behandlung.

 

Die Ursache für die Ausbildung so genannter Überbeine ist nicht ganz klar. In seltenen Fällen können sie verhältnismäßig plötzlich nach einer Überbelastung auftreten, eine weitere mögliche Ursache ist eine Bindegewebeschwäche, bei der Ganglien an verschiedenen Gelenken auftreten können.

 

Ihren Ursprung nehmen die Überbeine in vielen Fällen im Bereich der Gelenkskapsel; über einen Stiel besteht oft eine direkte Verbindung zum Gelenk. Vereinfacht kann man sich ein Überbein als Ausstülpung der Gelenkinnenhaut durch eine Schwachstelle in der Gelenkkapsel vorstellen. Wie bei einem Ventilmechanismus füllt sich das Überbein über die Verbindung zum Gelenk mit Gelenkflüssigkeit auf. Die im Laufe der Zeit eingedickte, geleeartige Flüssigkeit fließt nicht wieder ins Gelenk zurück, so dass das Überbein nach und nach an Größe zunehmen kann.

 

 

Diagnostik

 

 

In der Regel kann die Diagnose allein durch eine Untersuchung des Handgelenkes oder Fingergelenkes ohne weitere Hilfsmittel gestellt werden. Durch eine Ultraschalluntersuchung kann die Verdachtsdiagnose bestätigt werden. Die Ultraschalluntersuchung ist gerade an den Fingergelenken bei der Differenzierung zwischen den flüssigkeitsgefüllten Überbeinen und den seltenen, gutartigen Riesenzelltumoren hilfreich.

 

Eine Röntgenuntersuchung ist zunächst nicht routinemäßig erforderlich. Vor einer eventuell anstehenden Operation des Überbeins sollte allerdings durch eine Röntgenaufnahme überprüft werden, ob nicht möglicherweise zusätzlich eine Knochenzyste am Handgelenk (in der Regel im Mondbein oder im Kahnbein) als möglicher Ausgangspunkt für das Überbein vorliegt (sehr selten).

 

Eine kernspintomografische Untersuchung ist nur bei dem Verdacht auf das Vorliegen eines so genannten okkulten Ganglions erforderlich. Hierbei treten für ein Ganglion typische Beschwerden in der Regel streckseitig am Handgelenk auf, ohne dass ein Überbein getastet werden kann.

 

 

 

Therapie

 

 

Die Behandlung richtet sich zunächst nach den subjektiven Beschwerden. Bei fehlenden Schmerzen und nur gering ausgeprägter Verdickung ist zunächst keine Behandlung notwendig. Bei ständigen Schmerzen oder ausgedehnteren Befunden kann zunächst versucht werden, das Überbein zu punktieren. Allerdings lässt sich nicht in allen Fällen die zähflüssige Masse aus dem Überbein absaugen.

 

Nach der Punktion wird das Hand- bzw. Fingergelenk für etwa 3-4 Tage durch einen festen Druckverband und gegebenenfalls durch eine Gipsschiene am Handgelenk stillgelegt. In vielen Fällen tritt das Überbein über einen längeren Zeitraum nicht mehr auf. Falls durch die Punktion eine monatelange Rückbildung erreicht werden kann, könnte auf Wunsch ein weiterer Punktionsversuch vorgenommen werden.

 

Sollte es allerdings nach erfolgter Punktion nach nur wenigen Tagen oder Wochen zu einer erneuten Ausbildung des Ganglions kommen, ist ein weiterer konservativer Behandlungsversuch nicht Erfolg versprechend. Dann ist es vielmehr sinnvoll, dass Überbein durch einen kleinen operativen Eingriff entfernen zu lassen.

 

Die Operation erfolgt an den Fingergelenken in einer örtlichen Betäubung nur des betroffenen Fingers, am Handgelenk wird in der Regel der ganze Arm (Plexusanästhesie) betäubt. Je nach Lokalisation ist mit einer Operationsdauer von 10-20 Minuten zu rechnen. Nach dem Eingriff erfolgt bei einer Operation am Handgelenk eine Gipsruhigstellung für etwa eine Woche, wobei die Finger von Anfang an frei bewegt werden können. Bei einer Operation am Fingergelenk ist normalerweise ein fester Verband ausreichend.

 

 

 

Operationsrisiken

 

 

Neben den allgemeinen Operationsrisiken (Bluterguss, Schwellung, Entzündung), die sich durch ein konsequentes Hochhalten der Hand nach dem Eingriff vermeiden lassen, besteht besonders bei den beugeseitig am Handgelenk auftretenden Überbeinen die Gefahr einer Verletzung der Speichenschlagader. Hier liegt besonders bei Rezidiveingriffen (nach schon erfolgter Voroperation) ein erhöhtes Risiko einer Gefäßverletzung vor.

 

Um derartige Verletzungen zu vermeiden, wird die Operation unter Lupenvergrößerung und in Blutleere des Armes durchgeführt. Eingetretene Verletzungen lassen sich normalerweise durch eine Gefäßnaht oder, falls Seitenäste der Speichenarterie betroffen sind durch eine Unterbindung des Gefäßes behandeln.

 

Vorübergehende Bewegungseinschränkungen (besonders bei der Beugung des Handgelenkes) treten häufiger nach Operationen von Überbeinen auf der Streckseite des Handgelenkes auf. Hierbei kann nach Entfernung der Gipsschiene durch selbsttätige Bewegungsübungen oder gegebenenfalls auch in Ausnahmefällen durch eine krankengymnastische Übungsbehandlung innerhalb von 2-3 Wochen wieder das normale Bewegungsausmaß erreicht werden.

 

Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit beträgt je nach Lokalisation des Ganglions und postoperativem Verlauf zwischen zwei und drei Wochen.

 

Es ist allgemein bekannt, dass Überbeine auch nach einer Operation in unterschiedlichen Zeitabständen erneut auftreten können. Das Rezidivrisiko liegt nach einem operativen Eingriff bei etwa 10-20 %.

 

Bei Behandlung des Überbeins durch eine Punktion muss in mehr als der Hälfte der Fälle über kurz oder lang mit einem erneuten Auftreten gerechnet werden; hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Aufwand der Punktion etwa dem einer Blutentnahme entspricht, die Risiken eines operativen Eingriffs können so zunächst vermieden werden.

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